Licker, Seidler & Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater
 
 

             

Schivelbeiner Str. 19
10439 Berlin
Fon: 030/447 179 94
Fax: 030/447 179 96

mail@kanzlei-licker

Kontaktformular

Firmengründungen
-Einführung
-Englische Ltd
-GmbH

Services
-Bankkonto
-Markenschutz
-Privatinsolvenz
-Regelinsolvenz
-Gründung Englisch Ltd.
-GmbH Gründung


Informationen
-Gesetze / Urteile
-Was ist eine
   GmbH ?



kanzlei-licker HomeZur Startseite

Impressum

Verfahren zur Privatinsolvenz

Prinzipiell hat jede (ehemals) selbstständig arbeitende Einzelperson die Möglichkeit einen Antrag auf ein Verfahren von Privatinsolvenz zu stellen.

- Antragsteller, die keine selbstständige Tätigkeit (mehr) ausüben
- Antragsteller, die mehr als als 19 Gläubiger haben
- Antragsteller, die noch Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben

Weitere Vorraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bzw die drohende Zahlungsunfähigkeit.

Wenn dies für Sie zutrifft, können Sie ein Verfahren zur Verbraucherinsolvenz beantragen.
Dieses gliedert sich in 3 Stufen.

- Stufe 1 : außergerichtlicher Einigungsversuch zur Schuldenbereinigung
- Stufe 2 : gerichtliches Verfahren über einen Schuldenbereinigungsplan
- Stufe 3 : vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung
  nach sechs Jahren Wohlverhaltensperiode

Stufe 2 und 3 werden nur eingeleitet, wenn die vorhergehende Stufe scheitert.


[-1-] [-2-] [-3-] [-4-]